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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2003 - L 4 RA 48/02   

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https://dejure.org/2003,17933
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2003 - L 4 RA 48/02 (https://dejure.org/2003,17933)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.02.2003 - L 4 RA 48/02 (https://dejure.org/2003,17933)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - L 4 RA 48/02 (https://dejure.org/2003,17933)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 16 RA 132/04

    Produktionsbetrieb; Instandsetzung; Reparaturwerk Neubrandenburg

    Die Kammer folge der Anwendung dieses Produktionsbegriffs auf die ökonomischen Tatbestände Reparatur bzw. Instandsetzung, wie sie vom Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 19. Februar 2003 - L 4 RA 48/02 - vorgenommen worden sei, und sehe von einer Darstellung der Einzelheiten in entsprechender Anwendung des § 136 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ab.

    Die Entscheidung des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Februar 2003 - L 4 RA 48/02 - werde für zutreffend gehalten.

    Der Hauptzweck bzw. die Hauptproduktion des VEB RW bestand nicht in der Massenproduktion von Sachgütern, sondern in der Instandsetzung mobiler Wehrtechnik der NVA (ebenso LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2007 - L 7 R 39/06 R - rechtskräftig: BSG, Beschluss vom 29. Januar 2008 - B 4 RS 26/07 B - sowie LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003 - L 4 RA 48/02 - rechtskräftig: BSG, Beschluss vom 13. August 2003 - B 4 RA 73/03 B).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 21 RA 231/03

    Gesetzliche Rentenversicherung - Zeiten der Zugehörigkeit zu einem

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris), nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2009 - L 21 R 1667/07

    Zugehörigkeit Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz; Werk für

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E - LSG RA - 135; veröffentlicht in juris), nicht aber z.B. ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 30 R 938/07

    Altersversorgung der technischen Intelligenz; AAÜG; Produktionsbetrieb;

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris)...".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 21 RA 179/03

    Gesetzliche Rentenversicherung - Zeiten der Zugehörigkeit zu einem

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris) nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04

    Altersversorgung techn. Intelligenz; Produktion; Instandsetzung; Landtechnik; MAS

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris), nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 R 35/05

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris), nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - L 30 R 28/06

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz; Instandsetzungswerk;

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris) nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 4 R 1651/05

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche

    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR wurde unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmten Endprodukten verstanden (so auch das LSG Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; zitiert nach juris) nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
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